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Alkohol und Leber

Alkohol ist der größte Feind der Leber! Auf Dauer werden erheblich Schäden ausgelöst, bis hin zum Tod in der Konsequenz. Aber auch im Hinblick auf den Führerschein ist Vorsicht angebracht. Wer trinkt sollte vor dem Fahren Führerschein und Leber zuliebe einen Alkoholtest durchführen!

Legalon Fachinfo

 

F a c h i n f o r m a t i o n

1.    BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

Legalon® forte

Kapseln

Wirkstoff: Mariendistelfrüchte-Extrakt



    2.    QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

Wirkstoff:
1 Kapsel enthält:
173,0 - 186,7 mg Trockenextrakt aus Mariendistelfrüch-ten (36 - 44 : 1) entsprechend 140 mg Silymarin, berech-net als Silibinin (Auszugsmittel: Ethylacetat > 96,7 %)

Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.



    3.    DARREICHUNGSFORM

Kapseln



    4.    KLINISCHE ANGABEN

    4.1    Anwendungsgebiete

Toxische Leberschäden; zur unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen und Leberzirrhose.

Hinweis:
Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (z. B. Alkohol).







    4.2.    Dosierung, Art und Dauer der Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, zu Beginn einer Behandlung und in Fällen von schwerer Erkrankung 3 mal täglich 1 Kapsel, als Erhaltungsdosis 2 mal täglich 1 Kapsel unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen.


Art und Dauer der Anwendung:

Zum Einnehmen; Kapseln unzerkaut mit etwas Flüssigkeit.
Über die Dauer der Anwendung entscheidet der behandelnde Arzt.


    4.3    Gegenanzeigen

Keine bekannt.


    4.4    Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewen-det werden.


    4.5    Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen

Keine bekannt.


    4.6    Schwangerschaft und Stillzeit

Zur Anwendung von Legalon® forte während Schwangerschaft und Stillzeit lie-gen keine Erfahrungen vor. Deshalb sollte eine Anwendung nur nach strenger In-dikationsstellung durch den behandelnden Arzt erfolgen.


    4.7    Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

        Legalon®  forte hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.







    4.8    Nebenwirkungen

Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:

Sehr häufig:        ≥ 1/10
Häufig:            ≥ 1/100 - < 1/10
Gelegentlich:        ≥ 1/1.000 - < 1/100
Selten:            ≥ 1/10.000 - < 1/1.000
Sehr selten:            < 1/10.000
Nicht bekannt:        Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar

Selten wird eine leicht laxierende Wirkung beobachtet.


    4.9.    Überdosierung

a) Symptome der Intoxikation
Intoxikationssymptome wurden bisher nicht beobachtet.

b) Therapie von Intoxikationen
Ein spezielles Antidot ist nicht bekannt. Es werden symptomatische Maßnahmen empfohlen.


5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

    5.1    Pharmakodynamische Eigenschaften

Pharmakotherapeutische Gruppe:      Flavanolignan, Lebertherapeutikum
ATC-Code: A05BA03

Die antitoxische Wirksamkeit von Silymarin wurde tierexperimentell in zahlrei-chen Leberschädigungsmodellen, wie z.B. mit den Giften des grünen Knollen-blätterpilzes Phalloidin und Amanitin, mit Lanthaniden, Tetrachlorkohlenstoff, Galaktosamin, Thioacetamid sowie dem hepatotoxischen Kaltblüter-Virus FV 3, nachgewiesen.

Die therapeutische Wirkung von Silymarin beruht auf mehreren Angriffspunkten bzw. Wirkmechanismen:
Silymarin besitzt aufgrund seiner Eigenschaft als Radikalfänger eine antiperoxi-dative Aktivität. Dadurch wird der pathophysiologische Prozeß der Lipidperoxi-dation, der verantwortlich ist für die Zerstörung von Zellmembranen, unterbro-chen bzw. verhindert. Zusätzlich erfolgt in bereits geschädigten Le-berzellen durch Silyma-rin eine Stimulierung der Proteinsynthese und eine Nor-malisierung des Phospholipidstoffwechsels. Insgesamt wird die Zellmembran da-durch stabilisiert und ein Verlust von gelösten Zellbestandteilen (z.B. Transami-nasen) aus den Leberzellen erschwert bzw. verhindert.

Bestimmte hepatotoxische Substanzen (Gifte des Knollenblätterpilzes) werden durch Silymarin am Eintritt in die Zelle gehindert.
Die Steigerung der Proteinsynthese durch Silymarin beruht auf einer Stimulierung der im Zellkern lokalisierten RNA-Polymerase-I-Aktivität, die zu einer erhöhten Bildung von ribosomaler RNA führt. Als Folge davon werden Struktur- und Funktionsproteine (Enzyme) vermehrt synthetisiert. Insgesamt werden dadurch Reparationskapazität und Regenerationsfähigkeit der Leber erhöht.


    5.2    Pharmakokinetische Eigenschaften

Die Hauptkomponente des Silymarins, das Silibinin, wird aufgrund klinischer Untersuchungen nach der Resorption im Verdauungstrakt überwiegend über die Galle ausge-schieden (>80% der resorbierten Menge).

Als Metaboliten sind Glucuronide und Sulfate in der Galle nachgewiesen. Es ist anzunehmen, daß Silibinin nach Dekonjugation reabsorbiert wird und es so zu ei-nem enterohepatischen Kreislauf kommt, wie dies tierexperi-mentell nachgewiesen werden konnte. In Übereinstimmung mit der starken biliären Elimination (Wirkort: Leber) sind die Blutspiegel und die renale Elimination gering. Die Absorptionshalbwertszeit beträgt 2,2 h, die Elimi-nationshalbwertszeit 6,3 h.

Nach einmaliger wie mehrmaliger Gabe therapeutischer Dosen von Legalon® forte (3 mal 140 mg Silymarin pro die) sind die in der humanen Galle wieder-gefundenen Silibinin-Spiegel gleich. Die Ergebnisse zeigen, daß Silibinin nicht akkumuliert.

Nach Mehrfachapplikation von 3 mal 140 mg Silymarin/Tag wird ein Steady-state der biliären Elimination er-reicht.



    5.3    Präklinische Daten zur Sicherheit

Silymarin zeichnet sich durch eine ausgesprochen geringe Toxizität aus, so daß auch eine Applikation über längere Zeiträume in der therapeutischen Dosierung unbedenklich ist.

Akute Toxizität
Silymarin erwies sich an Ratten und Mäusen nach ein-maliger oraler Applikation als praktisch untoxisch, so daß die LD50 mit >2000 mg/kg eingestuft werden kann.

Chronische Toxizität
Im Langzeitversuch über max. 12 Monate erhielten Ratten und Hunde oral max. 2500 bzw. 1200 mg Silymarin/kg. Dabei gaben weder die Labordaten noch die pathoanato-mischen Befunde Hinweis auf toxische Wirkungen.

Reproduktionstoxizität
Die Untersuchungen an Ratten und Kaninchen zur Fertilität sowie zur prä- bzw. peri- und postnatalen Toxizität ergaben keine unerwünschten Wirkungen auf die unterschiedlichen Stadien der Reproduktion (max. getestete Dosis: 2500 mg/kg). Insbesondere konnte kein teratogenes Potential von Silymarin nachgewiesen wer-den.
Mutagenität
Die durchgeführten In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen mit Silymarin verliefen negativ.

Kanzerogenität
Entsprechende In-vivo-Studien an Nagern wurden bisher nicht durchgeführt.



    6.    PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

    6.1    Liste der sonstigen Bestandteile

Mannitol, Poly(O-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz, Polysorbat 80, Povidon, Magne-siumstearat, Gelatine, Titandioxid E 171, Eisen(III)-oxid E 172, Eisen(II,III)-oxid E 172, Natriumdodecylsulfat.


    6.2    Inkompatibilitäten

Keine bekannt.


    6.3    Dauer der Haltbarkeit

5 Jahre


    6.4    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Keine.


    6.5    Art und Inhalt des Behältnisses
Originalpackung mit 30  [N1], 60 [N2] und 100 [N3] Kapseln
Anstaltspackung (Bündelpackung 20 x 100) mit 2000 Kapseln
Unverkäufliches Muster mit 30 Kapseln


    6.6    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

Keine besonderen Anforderungen.



    7.    INHABER DER ZULASSUNG

MADAUS GmbH
51101 Köln
Telefon: (0221) 89 98-0
Telefax: (0221) 89 98-711
e-mail: info@madaus.de


    8.    ZULASSUNGSNUMMER

29965.00.00


    9.    DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

08.12.1994


    10.    STAND DER INFORMATION

Januar 2008


11. VERKAUFSABGRENZUNG

Apothekenpflichtig
 

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